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Widerspruch Gehwegbreite und Sicherheitsstreifen nach RAS-Q und RAST06 |
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12.03.12 - 10:26 Uhr
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| JoH |
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#1
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Bauforum24 Neuling
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Hallo,
welche Regelmaße gelten für die Anlage von Fußwegen neben Straßen ohne Hochbord (hier: Bahnübergang BÜ) einschl. Sicherheitsstreifen? In der RAS-Q Ausgabe 1996 finde ich hierzu eindeutige Angaben: - Gehwegbreite in der Regel: 1,5m - Sicherheitsstreifen für V < 50 km/h: 0,75m = Gesamtbreite: 2,25m In der RAST06 Ausgabe 2006 finde ich keine eindeutige Regelangabe. - Grundmaß Gehweg von: 1,80m - Sicherheitsraum S2 in der Regel: 0,5m = Gesamtbreite: 2,30m - Mindestgehwegbreite von 2,5m orientiert sich an der Begegnungsmöglichkeit 2er Fußgänger und Sicherheitsräumen zu Gebäuden und Fahrbahn Da am BÜ kein Gebäude sein kann, wäre dann die Unterschreitung um 0,25m möglich, also wieder = Gesamtbreite: 2,25m Welches Regelmaß ist denn nun richtig? Wie sind die Maße aus der RAST06 anzuwenden? Danke für jede Information, Grüße, JoH |
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18.03.12 - 15:40 Uhr
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18.03.12 - 15:40 Uhr
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| MisterOJ |
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#2
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Bauforum24 Mitglied
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Beiträge: 117
Mitglied seit: 03.02.08 Aus: Hamburg Beruf: Bauingenieur - Verkehrsbau (Eisenbahn und Straße)
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Hallo und willkommen im Forum.
welche Regelmaße gelten für die Anlage von Fußwegen neben Straßen ohne Hochbord Gehweg neben Fahrbahn ohne Hochbord?? Wie is´n der dann abgetrennt?? Trennstreifen? Irgendwie kann ich mir das nich so richtig vorstellen... (hier: Bahnübergang BÜ) Planst du einen Bahnübergang?? kannst mir ja (ggf auch per PN) mal mehr Infos und vorallem zukommenlassen...OJ |
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