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Nutzung eines LKW mit H-Zulassung ?


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Hallo,

ein Bekannter von mir möchte seinen Chevrolet C 40 Abschleppwagen Baujahr 1968 historisch zulassen. Das eine gewerbliche Nutzung damit nicht möglich ist, ist klar. Aber kann er denn sporadisch eigene Oldtimer damit transportieren oder ist das auch schon grenzwertig ? Und wie sieht s mit LKW-Maut, Ruhezeiten etc. aus ? Vielen Dank.
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  • 3 weeks later...

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Hallo,

Gewerblich Nutzung nein, das ist klar. Private Nutzung mit H- Kennzeichen geht ohne Einschränkung, gelegentlicher Transport von Fahrzeugen, Fahrten zu Treffen, ... sind möglich. Möglich sind Auflagen durch die Versicherung.

H- zugelassene Fahrzeuge sind, soweit ich weis, von der Maut ausgenommen (Maut nur für Fahrzeuge, die dem gewerblichen Güterverkehr dienen). Falls der Abschlepper eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine war -> auch keine Maut.

Lenk- und Ruhezeiten sollten im eigenen Interesse eingehalten werden, spätetens bei einem Unfall gibt es sonst Probleme mit der Versicherung. Vom Gesetz her bin ich mir nicht ganz sicher. Ein Teil der Vorschriften kommt aus der Arbeitsschutz / Solzialgesetzgebung und ich bin nicht sicher, ob sie bei privaten Fahrten mit historischen Fahrzeugen anwendbar sind.
Wenn man nicht beruflich LKW fährt, sollte es aber keine Probleme mit den Wochenlenkzeiten geben.

Gruß Thomas
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  • 3 weeks later...
Lenkzeiten: Das Fahrzeug dient bei der Nutzung als Oldtimer nicht der Personal und Güterbeförderung und unterliegt deshalb nicht der Fahrpersonalverordnung. Tachoscheibe/Lenkzeiten sind nicht relevant.
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  • 7 months later...
Nach StVzO §23 "Zuteilung der amtlichen Kennzeichen" heißt es:

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, daß vor dreißig Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist
und v o r n e h m l i c h zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird..... ein
amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (H-Kennzeichen).

Gegen eine gelegentliche gewerbliche Nutzung ist meines Erachtens also nichts einzuwenden. ohmy.gif

Grüße aus der Eifel.
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