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Kündigung / Kündigungsfrist im Bauhauptgewerbe - u.a. Probezeit


Gast R.Müller

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Gast lh-984
Hallo zusammen
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen .

Kündigungsfrist 2 Wochen

Ich habe aus dem Jahr 2005 noch 15 Tage Resturlaub, Jahr 2006 noch allen.
Ist es möglich das ich diesen Resturlaub als Kündigungsfrist einsetzten kann?
Kann sich der Arbeitgeber Quer stellen und darauf bestehen das ich die Frist "Ab arbeite " ?

Mein denken ist: Ich kündige Schriftlich, halte die Kündigungsfrist von 2 Wochen ein allerdings als Urlaub ,und erscheine ab sofort nicht mehr. Grob gesagt jetzt .

Ist das so möglich ?
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Bin kein Arbeitsrechlter und auch nicht im Personalbereich tätig. Aber ein wenig habe ich davon ja auch mal gelernt. Hier erst mal ein Link zum Resturlaub. Wenn das der gesetzliche Anspruch ist, dann sieht's mit der Verfügung darüber schlecht aus. Aber lies einfach selbst -> Klick!

Der Jahresurlaub 2006 steht Dir nur anteilig zu. Also bis einschließlich Juli grob gerechnet 7/12.
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Hallo, erst inmal kommt es darauf an, in welcher Branche du arbeitest.
Auf dem Bau kannst du als gewerblicher Arbeitnehmer den Urlaub mitnehmen.
Wichtig. Du musst!! schriftlich kündigen. Ist seit 2001 Vorschrift. Und - genauso wichtig -
du kannst nicht einfach wegbleiben. Das wäre ien Grund, dir möglicherweise fristlos zu kündigen.
Das waren nur ein paar kleine Hinweise.

Ansonsten : frag deine Gewerkschaft!
www.igbau.de

koddee
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wo is das vorschrift mit dem schriftlichen?bestimmt nur wenn auch einen gültigen arbeitsvertrag hast.
bei meinen letzten arbeitgeber bin ich freitagsabends zum feierabend hin anfang dezember und hab ihm mündlich mitgeteilt das ich kündige.von seiner seite gabs nen dummes gesicht für 5min.montags morgens bin ich zur firma hab mein spind geräumt mein werkzeug mit genommen und des wars.die kündigungsfrist von 4 wochen hab ich bis anfang januar komplett mit resturlaub aus 2005 abgeglichen.

letztlich hängt des immer von der firma ob du da ne nummer von vielen bist oder ein kleinerer überschaubarer betrieb.
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Hallo Ralf,
grob überschlegen hast du bei 30 Urlaubstagen pro Jahr nun noch einen anspruch von 15 Tagen aus 2005 sowie Anteilig aus 2006 (bei jetziger Kündigung also etwas mehr wie 15 Tage). Das reicht für die 2 Wochen auf alle Fälle aus.
Der von dir beschriebene Fall kam bei mir in der Firma schon so vor. Allerdings würde ich es gegenüber deinem Arbeitgeber für fair halten, wenn du nicht gerade Freitag Abends kündigst und dann Montags weg bist. Die Kündigung schon Donnerstags abzugeben schadet dir sicher nicht und gibt deinem Arbeitgeber die Möglichkeit noch etwas für Montag auf die Beine zu stellen. Außerdem ist dann sicher dass auch die 2 Wochen eingehalten sind.
Darf man fragen auf welcher Maschine man dich in Zukunft finden wird?
Gruß
Max
PS: Viel Glück mit der Wahl deines neuen Arbeitgebers!
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