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Winterarbeitszeit


BlackBird

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Mahlzeit zusammen!

Wie die Überschrift schon sagt, geht es um die Winterarbeitszeit. Nun, mein jetziger Arbeitgeber hat mit mir einen Arbeitsvertrag laut BRTV abgeschlossen.
Ich wurde jetzt darüber informiert das der Vertrag ausläuft und ich nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werde.

Nun zum eigentlichen Thema:
Auf der Baustelle wo ich zur Zeit eingesetzt bin, werden von Montag - Donnerstag 9,5h gearbeitet. Unterm Strich 38 Stunden, also die tarifliche Winterarbeitszeit.

Da ich nun weiß das die Firma nicht weiter mit mir zusammen arbeiten möchte, kann ich Freitags zu Hause bleiben? Da ich mein "Soll" laut Bundesrahmentarifvertrag am Donnerstagabend mit den 38 Stunden erfüllt habe, klingt es für mich plausibel.

Ich persönlich bin davon überzeugt, allerdings wurden mir aus dem Bekanntenkreis Zweifel angemeldet, daher möchte ich mich damit mal an euch wenden!

Ps. Stundenkonto ist mit 150 Überstunden voll wink.gif
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Morgen. Ich bin aus Österreich und da ist es eigentlich Normal das man Überstunden macht da er ja im Monat dich für ein Gewisse Überstunden hereinholen darf.
Wie es in Deutschland ist weis ich nicht.
Aber würde es mir mit dem Chef ausreden. Einfach Zuhause bleiben würde ich nicht da er ARBEITSVERWEIGERUNG als Kündigung Grund nehmen kann. Das heist in Österreich Sperre!
Was man in Österreich machen kann ist das man für Bewerbungsgespräche sich Frei nehmen kann bzw der Cheff muss einen Frei geben (eine Gewisse Anzahl)


Mfg
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Zu welchem Datum hat er dir gekündigt?

Und wann verfallen laut Arbeitsvertrag deine Überstunden/Urlaubsansprüche?


Als Beispiel mal folgendes

Ich male mal dezent schwarz, hat der dir zum 01.04.15 gekündigt,
und der Arbeitsvertrag sagt Überstunden/Urlaub verfällt am 31.03.15 schaust du in die Röhre... bearbeitet von SirDigger
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Gekündigt kann man ja eigentlich nicht sagen, da es von Anfang an ja ein befristeter Vertrag war.
Die Deadline ist Mitte Juni, also noch genug Zeit.
Im Arbeitsvertrag ist auch nochmal extra darauf hingewiesen das die Arbeitszeit laut BRTV gilt.


Also mit den Überstunden... Ich lese aus dem BRTV das die Überstunden nicht verfallen, genauso wenig wie der Urlaub verfällt. Dafür gibts ja die SOKA Bau.

Ich zitiere mal den BRTV:

Auf dem Ausgleichskonto gutgeschriebener Lohn darf nur zum Ausgleich für den Monats- lohn, bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, am Ende eines Ausgleichszeitraumes nach Maßgabe des folgenden Absatzes, bei Ausscheiden des Arbeitnehmers oder im Todesfall ausgezahlt werden.

Das Ausgleichskonto soll nach zwölf Kalendermonaten ausgeglichen sein. Besteht am Ende des Ausgleichszeitraumes noch ein Guthaben, so sind die dem Guthaben zugrunde liegenden Vorarbeitsstunden und das dafür gutgeschriebene Arbeitsentgelt unter Anrechnung auf das zuschlagsfreie Vorarbeitsvolumen des neuen Ausgleichszeitraumes in diesen zu über- tragen.

bearbeitet von BlackBird
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