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Sicherheitsklassen von Böschungen/ Felshängen


t-wald

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Guten Tag,
für ein Projekt suche ich Vorgaben wie man diverse Böschungen anliegend an Straßen klassifizieren kann.
Für dieses Vorhaben interessieren mich nur Felshänge. Soweit ich weis gibt es etwas wie eine Regelung der Gefahrenabschätzung in Deutschland nicht (Ansätze dafür könnte es jedoch in Bayern geben).
Etwas Passendes sollte es in der Schweitz oder in Österreich geben. Meine Suche ergab bisher keine Treffer.
Genau erklärt möchte ich einige Felshänge nach Ihrer dringlichkeit bewerten und dafür sind einige Parameter interessant (Gesteinsart, Größe einzelner Felsen, Klüfte, Höhe der Böschung, Abstand zur Straße und und und...).
Doch gibt es bestimmte Vorgaben, ab wann ein Fels gefährlich sein kann und auf welche Werte ich bei meiner Einstuffung am meisten Wert legen sollte?
Liebe Grüße, Tina
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Da es sich bei Fels um ein Naturprodukt handelt, läßt der sich so ungern verallgemeinern.

Zur Beurteilung gehören mehr als Daten und häkchen machen, es geht darum die einzelnen Fakten zu einer Bewertung zusammenzufassen, und dazu gehört auch Erfahrung.

Lies dir folgendes mal durch, das gibt dir einen ersten Eindruck voin der Vielfältigkeit des Themas.

http://www.moveblast.de/downloads/Ver%C3%B...en/tae_2010.pdf

Interesant sind auch die Literaturangaben am Ende des Artikels, da dürftest du weitere Informationen finden. bearbeitet von SirDigger
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Naturlich ist mir bewusst, dass ich nicht einfach Häkchen machen kann.
Im Grunde haben wir die geologischen Gegebenheiten und viele weitere Aspekte aufgefasst und es reicht schon eine Grobe Bewerten unsererseits.
Nur fehlt mir der Ansatz welche Aspekte wie in die Bewertung einfließen sollen.
Und zum anderen hätte ich gehofft das man genau Sagen kann ab wann ein Steinschlag Gefährlich sein kann. Also ab wann man dafür Haften muss, weil der Steinschlag vorhersehbar gefährlich war. Fällt beispielsweise ein Körnchen aus Metern hinunter und es trifft Jemanden, dann wird man kaum dafür verantwortlich sein. Das mag bei anderen Gößen schon für mehr diskusionsbedarf sorgen und ich denke, dass man bei einer bestimmten Größe/ Höhe/Neigung etc. definitiv verantwortlich sein sollte, wenn man den Hang nicht sichert. Also ab wann es Fahrlässig sein könnte. Meine hoffnung war, dass es in der Aplenregion soetwas geben könnte wie eine Einstufung.
Auf jeden Fall vielen Dank,
der Link und die Literaturangaben helfen mir schon. Werde wohl eine eigene Abschätzung mit den aufgefassten Daten erstellen müssen
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In den Alpenregionen wird bei den Baumasssnahmen die Sicherung generell von einem Geologen begleitet und die Sicherung mittels vorriger Sondierbohrungen erarbeitet. Die Bohrungen werden meist vor der Ausschreibung getätigt, um fest zu stellen, inwiefern der Fels gleichmässig ist und ob es irgendwo hohlräume bzw. Spalten/Risse gibt. Anhand dieser Ergebnisse wird dann festgelegt, ob ein Netz reicht oder Anker bzw Riegel notwändig sind und wenn ja welche. Selbst dann ist man nicht von Felssturzen gefreit, siehe z.B. Gotthard.
Kritische Punkte werden über Jahre mit Sensoren und Sonden überwacht.
Sollte es dann doch zu einem Abgang kommen, bleibt erstmal alles liegen bis ein Geologe seine Einschätzung gibt.
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Erstmal danke für deinen Beitrag.
Ich bin in diesem Fall zuständig für den Schritt vorher. Wir sollen von einer größeren Anzahl von Böschungen die dringlichkeit bewerten. Hierzu können wir nicht an jedem Standort eine oder mehrere Bohrungen vornehmen etc.
Meine Kolegin ist Geologin und dieses Projekt umfasst nicht die ersten Böschungen mit dennen wir zu tun haben. Jediglich die ersten bei dennen wir 'nur' bewerten müssen, welche eine dringendere Handlung erfordert.
Liebe Grüße.
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