Bau-Spezi 0 Geschrieben 12. Oktober 2015 Share Geschrieben 12. Oktober 2015 Hallo,bei einem aktuellen Bauvorhaben soll ein neues Treppenhaus erstellt werden.Der Bauherr weigert sich, das Treppenhaus ausmessen zu lassen (für Fundamente usw.), weil es keine Pflicht wäre.Was kann man tun?Bin für alle Hinweise und Ratschläge dankbar.Bau-Spezi Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
RH6Fahrer 912 Geschrieben 12. Oktober 2015 Share Geschrieben 12. Oktober 2015 Wenn die Baustelle schon so los geht, dann soll er sein Treppenhaus alleine bauen. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
mada 84 Geschrieben 12. Oktober 2015 Share Geschrieben 12. Oktober 2015 Gibt es denn sonst noch Gründe warum er es nicht vermessen lassen will?Nur weil es keine Pflicht ist sehe ich das bisschen dürftig, er will doch schließlich ein ordentliches Treppenhaus haben, was bringt er denn vor was gegen die Vermessung spricht? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Bau-Spezi 0 Geschrieben 12. Oktober 2015 Autor Share Geschrieben 12. Oktober 2015 Ich bin der Meinung, dass eine offizielle Vermessung sein muss, weil spätestens bei der Rohbau-Abnahme das Vermessungsprotokoll vorgelegt werden muss.Bin ich da vielleicht falsch informiert? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Form 8A 230 Geschrieben 12. Oktober 2015 Share Geschrieben 12. Oktober 2015 Hallo,bei einem aktuellen Bauvorhaben soll ein neues Treppenhaus erstellt werden.Der Bauherr weigert sich, das Treppenhaus ausmessen zu lassen (für Fundamente usw.), weil es keine Pflicht wäre.Was kann man tun?Bin für alle Hinweise und Ratschläge dankbar.Bau-SpeziNormalerweise müsste für ein solches Bauwerk ein Bauantrag gestellt worden sein. In der Baugenehmigung wird in einigen Bundesländern gem. deren LBO die "Festlegung von Grundriß und Höhenlage" durch einen Vermesser explizit verlangt und ist dem Bauamt nachzuweisen.D.h. es ist in der jeweiligen LBO zu überprüfen, ob ein o.g Passus dort vorhanden ist. Ansonsten gelten die darin formulierten Begrifflich- und Verantwortlichkeiten für die am Bau Beteiligten. In der Regel wird ein Schnurgerüst erstellt, von dem aus die vom Vermesser markierten Gebäude- und Fundamentkanten vom AN mittels Lot auf die Fundamentsohle übertragen werden. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.