Rabuh 0 Geschrieben 2. September 2014 Share Geschrieben 2. September 2014 Hallo zusammen,kann mir jemand genau sagen, ob man für das Fahren im öffentlichen Verkehr mit einem Autokran -selbstfahrende Arbeitsmaschine-, die LKW Module braucht? Danke Rabuh Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
SirDigger 2.039 Geschrieben 2. September 2014 Share Geschrieben 2. September 2014 allen Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter das BKrFQG?Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge oder Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG - das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr betrifft - nicht anwendbar.Quelle http://www.bkf-weiterbildungen.de/index.ph...seite/home/f/wm Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Rabuh 0 Geschrieben 3. September 2014 Autor Share Geschrieben 3. September 2014 Tausend mal Danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.