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LKW Module für Kranfahrer?


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allen Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter das BKrFQG?

Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge oder Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG - das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr betrifft - nicht anwendbar.



Quelle

http://www.bkf-weiterbildungen.de/index.ph...seite/home/f/wm
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